Gastronomie
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB’s) der Rent a Gourmet GmbH
1. GELTUNGSBEREICH
1.1 Die Rent a Gourmet GmbH stellt Arbeitskräfte (Leih‐ bzw. Zeitarbeitnehmer) an andere Unternehmen (nachfolgend: Entleiher) entweder im Wege der Arbeitnehmerüberlassung oder der unmittelbaren Personalvermittlung zur Verfügung.
1.2 Die nachfolgenden Bedingungen finden Anwendung auf die vertraglichen Beziehungen zwischen Rent a Gourmet GmbH und dem Entleiher/Kunden, wenn es um Arbeitnehmerüberlassung oder Personalvermittlung oder sonstige Vereinbarungen der Parteien geht.
2. RECHTLICHES
2.1 Rent a Gourmet GmbH ist im Besitz der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nach §1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Die Erlaubnis wurde von der Agentur für Arbeit in Düsseldorf ausgestellt und ist unbefristet gültig .
Die Firma überlässt Mitarbeiter gegen Entgelt an Entleiher.
2.2 Ein Vertragsverhältnis durch die Arbeitnehmer‐Überlassung kommt nur zwischen Rent a Gourmet GmbH und dem Entleiher zustande. Während des Einsatzes unterliegen die Mitarbeiter den Arbeitsanweisungen des Entleihers und arbeiten unter seiner Aufsicht und Anleitung.
Die entliehenen Arbeitskräfte sind zur Geheimhaltung verpflichtet.
2.3 Rent a Gourmet GmbH führt für den Arbeitnehmer alle gesetzlichen Abgaben ab.
2.4 Eine Anwerbung von Rent a Gourmet-Mitarbeitern außerhalb der Vermittlungsvereinbarung ist nicht gestattet. Die Ablöse beträgt Euro 2.500,00/Mitarbeiter.
3. MITARBEITER
Rent a Gourmet GmbH stellt sorgfältig ausgewählte und auf die erforderliche Qualität überprüfte Mitarbeiter zur Verfügung. Ein Arbeitserfolg wird nicht geschuldet.
4. HAFTUNG
4.1 Rent a Gourmet GmbH haftet nicht für die Ausführung der Arbeiten und nicht für Schäden, die der Arbeitnehmer während seines Einsatzes verursacht.
Der Entleiher stellt Rent a Gourmet GmbH von allen Ansprüchen frei.
4.2 Bei einem Arbeitsunfall von entliehenen Mitarbeitern ist Rent a Gourmet unverzüglich zu informieren.
5. ABRECHNUNG
Rent a Gourmet GmbH stellt Köche ab Euro 28,00 zur Verfügung. Alle Preise sind Nettopreise und gelten pro Stunde und Mitarbeiter. Die Abrechnung erfolgt pro angefangene Stunde. Die Mindestarbeitszeit beträgt 8 Stunden.
Es wird eine Entfernungspauschale von 0,45€ pro gefahrenen Kilometer vereinbart (An- und Abfahrt)
Kost&Logis für die Mitarbeiter werden ab 80km Entfernung berechnet.
Es wird eine Servicegebühr in Höhe von Euro 295,00 pro Buchung/Person festgelegt.
Rechnungen sind spätestens 8 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
Bei nicht fristgerechter Zahlung gerät der Kunde auch ohne Mahnung in Verzug.
Bei Stornierung von Einsätzen innerhalb von 24 h vor Veranstaltungsbeginn wird eine Stornogebühr von 50%
des Auftragsvolumens fällig.
Bei kurzfristigen Stornierungen (max. 12h vor Veranstaltungsbeginn) müssen die Anfahrtskosten (ab 80km Anfahrt) erstattet werden.
Werden Buchungen zu Feiertagen (Ostern, 24.12.,25.12.,26.12., Karneval oder Silvester) innerhalb von 24h vor Veranstaltungsbeginn storniert, wird das Auftragsvolumen zu 100% fällig, sofern Rent a Gourmet keinen alternativen Einsatz buchen kann.
6. GERICHTSSTAND
Als Gerichtsstand gilt Düsseldorf.